ERNEUT GÜTERVERKEHR

Vom 15. Juni 1923 an stand der gesamte Eisenbahnbetrieb im Raum Bochum unter französischer Regie. Zuvor und in den folgenden Monaten wurde der Verkehr mehrfach unterbrochen, zum Teil durch französische Sanktionen, zum Teil durch Anschläge, die deutsche Eisenbahner und andere Kräfte auf den Bahnbetrieb verübten, um die Besatzungsmacht zu schwächen und um die Abfuhr von Kohle nach Belgien und Frankreich zu unterbinden.

Aus dieser Zeit stammt auch das Beitragsbild dieses Kapitels. Es wurde während der Kontrolle eines Güterzuges in Höhe der Kreuzung der Verbindungsbahn zwischen dem Bahnhof Bochum-Nord und dem Bahnhof Weitmar mit der Straßenbahnlinie Bochum – Stiepel an der Wiemelhauser Straße aufgenommen (Stadt Bochum, Pressestelle).

Um die zunehmende Notlage der Bevölkerung und der Industrie zu mildern, nahmen die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG und die Westfälische Straßenbahn GmbH den bereits im Ersten Weltkrieg praktizierten Güterbetrieb teilweise wieder auf.

Einige Anschlussgleise waren vermutlich noch verfügbar. So konnte die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG unter anderem bis zu 10.000 Tonnen Erz, Kohle und Kalk pro Monat für die Westfälischen Stahlwerke in Weitmar transportieren.

EIN JAHR GEFÄNGNIS

Wenn die Straßenbahn-Güterzüge über fremde Gleise fuhren, hatten ortskundige Lotsen die Aufgabe, die Wagenführer auf die Sperrstellen der Besatzungsmacht aufmerksam zu machen. Bei einem dieser Transporte kam es an der Ruhrbrücke in Witten zu einem Zwischenfall. Ein von der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG auf den Weg gebrachter Straßenbahn-Güterzug sollte Seife von Krefeld zur Straßenbahn-Endstelle in Bommern transportieren. Von dort aus sollte die Seife per Straßenfuhrwerk nach Herdecke weitergeleitet werden.

Dem Lotsen der Westfälischen Straßenbahn war die Sperrstelle an der Brücke nicht bekannt. Nachdem der Güterzug die Sperrstelle passiert hatte, wurde der Wagenzug beschlagnahmt und für acht Wochen in Witten auf freier Strecke abgestellt. Die Verbindung von Witten nach Bommern war dadurch vollständig blockiert.

Der Betriebsdirektor der Westfälischen Straßenbahn wurde wegen Schmuggel vom Polizeigericht in Düsseldorf zu einer Strafe in Höhe von 5 Millionen Papier-Mark und einem Jahr Gefängnis verurteilt. dadurch blockiert war. Der Direktor nahm die Strafe an. Die Alternative zu Geld- und Gefängnisstrafe wäre die vollständige Einstellung des Straßenbahnverkehrs auf dem Netz der Westfälischen Straßenbahn gewesen.

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